Unsere
Leistungen

Sanierung und Restrukturierung

Geschäftsleiter haben die Pflicht zur Implementierung von Krisenfrüherkennungssystemen. Der Gesetzgeber hat hierzu in § 1 des Gesetzes über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen („StaRUG“) eine Pflicht zur fortlaufenden Überwachung von dem Fortbestand eines Unternehmens gefährdenden Umständen implementiert.

In Kenntnis der sich negativ verändernden Entwicklungen Ihres Unternehmens, sind Sie als Geschäftsleiter*innen mit unserer Hilfe in der Lage, die neuen gesetzlichen Werkzeuge des StaRUG, aber auch die modernen Möglichkeiten der Insolvenzordnung (Schutzschirmverfahren sowie Eigenverwaltung unter Insolvenzschutz) miteinander abzuwägen und den für Ihr Unternehmen besten Weg einzuschlagen.

Im Detail bieten wir Ihnen als professionelle Berater an:

  • Sanierungsmoderation

  • Präventiven Restrukturierungs- und Sanierungsrahmen (jeweils unter Geltung des StaRUG)

  • Schutzschirmverfahren

  • Eigenverwaltung unter Insolvenzschutz (jeweils unter Geltung der InsO)

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Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung der Insolvenzordnung – darunter fällt auch das sog. Schutzschirmverfahren  – bietet Ihnen die Möglichkeit, die Sanierung und Restrukturierung Ihres Unternehmens aus dem Driversseat heraus zu steuern. Als Ihr professionelle Berater gewährleisten wir, dass dabei alle Voraussetzungen und Belange der Insolvenzordnung erfüllt werden: Wir sind hierbei Ihre sogenannte Eigenverwaltung. Das ist wichtig für Sie zu wissen. Denn für die Insolvenzgerichte ist eine professionelle insolvenzrechtliche Betreuung durch Eigenverwalter eine notwendige Voraussetzung, damit eine Eigenverwaltung überhaupt angeordnet werden kann. Als Fachanwälte für Insolvenzrecht begleiten die Partner Sie Seite an Seite – für das beste Ergebnis für Ihr Unternehmen.

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Neustart

Es ist schon etwas dran: Wer hinfällt, muss auch wieder aufstehen.

Wir stellen den in Krisensituationen verantwortlichen Organen die passenden Tools für eine erfolgreiche Unternehmenssanierung zur Verfügung. Unsere Erfahrung zeigt deutlich, dass sich die Chancen für eine nachhaltige Sanierung durch eine möglichst frühzeitige Einleitung von Restrukturierungsprozessen verbessern. Je eher und nachhaltiger diese Maßnahmen eingeleitet werden, umso eher gelingt ein Neustart, mit dem die Personal- und Sachkapazitäten eines Unternehmens erhalten werden können.

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Rechtsberatung

Wir begleiten unseren Mandanten über alle Fragen im Zusammenhang mit Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz hinaus auch gesellschaftsrechtlich und in weiteren Bereichen. Die Geltendmachung sowie die Abwehr von Anfechtungsansprüchen für bzw. von Insolvenz- oder Sachwaltern ist eine weitere Kernkompetenz von uns. Dazu gehören auch die professionelle Bearbeitung von Geschäftsführerhaftungsansprüchen sowie die Durchführung von Verkaufsprozessen im Bereich Mergers & Acquisitions (distressed/nondistressed). Sollten außergerichtliche Lösungen nicht möglich sein, übernehmen wir auch Ihre Rechtsvertretung vor Gericht.

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Manager- und Gesellschafterhaftung

Krisensituation bergen enorme Haftungsgefahren für die handelnden Organe, sei es als Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstand einer Aktiengesellschaft. Haftungsgefahren schlagen immer wieder auf die Gesellschafter- oder Aktionärsebene einer Unternehmung durch.

Aus unserer eigenen Tätigkeit als Unternehmer wissen wir, wovon wir reden. Vor diesem Hintergrund können wir drohend oder bereits in Anspruch genommene Manager und Gesellschafter auf Augenhöhe beraten. Dies geht von der exakten Analyse der gegenwärtigen Situation über die Vertragsgestaltung im Vorfeld von unternehmerischen Engagement bis hin zur Prozessführung.

Bereits in Anspruch genommene Geschäftsführer und Vorstände vertreten wir auch gerichtlich und zeigen Perspektiven auf, einen Exit aus Haftungssituationen zu erlangen.

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Sanierungsgutachten

Als Basis für Entscheidungen in Krisensituationen wird oftmals ein Sanierungsgutachten nach dem Prüfungsstandard IDW S6 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) gefordert. Jeder Sanierungsfall erfordert seine eigene fachgerechte Lösung. Die im Standard dargestellten Anforderungen legen den Rahmen für die eigenverantwortliche Lösung des konkreten Einzelfalls fest. Ein Sanierungsgutachten ist das Fundament für nachhaltige Konzepte und Maßnahmen im vorinsolvenzlichen wie im insolvenzlichen Bereich. Die nachhaltige Renditefähigkeit muss das Ziel eines jeden Unternehmens und Unternehmers sein.